- Saunabrand - Absturz - 1 verletzter FA
(reb) Göttingen (Niedersachsen). Kurz nach 22 Uhr kam es im Bereich des Sportinstituts der Universität Göttingen zu einem Saunabrand, der von der Brandmeldeanlage erkannt und gemeldet wurde. Bei Eintreffen der Feuerwehr stand eine der Kabinen in Vollbrand. Zum Zeitpunkt des Brandes hielten sich nur wenige Personen im betroffenen Bereich auf, die sich bereits vor Eintreffen der Feuerwehr ins Freie retten konnten.
Im betroffenen Bereich herrschte dichter Qualm, der bis wenige Zentimeter über dem Boden herunterdrückte. Ein Trupp ging zur Brandbekämpfung mit einem C-Rohr vor. Ein weiterer Trupp versuchte eine Abluftöffnung zu erkunden. Der Trupp ging im Seitenkriechgang vor, der vordere FA tastete mit einem TNT-Tool den Bereich vor sich ab. Dabei erkannte er eine kleine Erhebung und ging auf dieser weiter vor. Als er sein rechtes Bein nachziehen wollte trat er auf einmal ins Leere und stürzte etwa 1,5 m tief in ein leeres Abkühlbecken. Er konnte sich im Fallen noch so weit drehen, dass er mit der Seite bzw. dem Atemschutzgerät zuerst auf den Boden aufkam. Er kontrollierte sofort seinen Atemanschluss, konnte aber keine Probleme feststellen. Der zweite FA konnte über die in der Nähe befindliche Leiter in das Becken steigen und ihm wieder aufhelfen. Da der gestürzte FA zunächst keine größeren Schmerzen verspürte setzte der Trupp den Einsatz fort.
Als er beim Verlassen des Gebäudes eine Treppe herunterging wurden die Schmerzen stärker. Bei der Untersuchung wurde eine Überdehnung der Innenbänder festgestellt, die zu einigen Tagen Dienstunfähigkeit führte. Das Atemschutzgerät wurde gekennzeichnet und gesondert überprüft, es wies keine nennenswerten Schäden auf.
Bei der Analyse des Zwischenfalls wurden mehrere Verbesserungsmöglichkeiten gefunden:
- Das Vorgehen im Seitenkriechgang hat sich als vorteilhaft bei diesem Zwischenfall herausgestellt. Wäre der Trupp aufrecht vorgegangen wäre die Sturzhöhe viel größer gewesen. Ebenso wäre er möglicherweise auf den gegenüberliegenden Beckenrand des schmalen Beckens aufgeschlagen. Es ist jedoch wichtig nicht nur den Bereich direkt vor dem Trupp abzutasten, sondern auch den Bereich seitlich. Ein größerer Abtastwinkel hätte zur Entdeckung des Beckenrandes geführt wodurch der Sturz vermieden worden wäre.
- Ein Trupp sollte, gerade bei solchen eher unkritischen Einsätzen (keine Menschenrettung), nach einem Absturz oder einem anderen Zwischenfall nach Möglichkeit den Einsatz abbrechen. Die Verletzungen und ggf. Beschädigungen an Schutzkleidung und Einsatzmaterial sollten vor einem erneuten Einsatz untersucht werden.
- Die Rückmeldung beinhaltete nicht das der FA auf das Atemschutzgerät gefallen ist, sondern nur das er gestürzt war und es ihm gut geht. Eine Beschädigung des Atemschutzgeräts kann nur bei einer genauen Untersuchung in einer entsprechend ausgerüsteten Werkstatt festgestellt werden, ansonsten drohen unkontrollierbare Gefahren (vergleiche "Fliegende" Atemluftflaschen). Dazu müssen alle Atemschutzgeräteträger sensibilisiert werden betroffene Einsatzmittel unverzüglich nach entsprechender Krafteinwirkung aus dem Einsatz zu lösen und einer Untersuchung zuzuführen.
- Absturzgefahren können an einer Vielzahl von Einsatzstellen auftreten. Eine Auswahl von Objekten, an denen mit entsprechenden Gefahren zu rechnen sind:
- Kfz-Werkstätten (Montagegruben)
- Baustellen (z. B. fehlende Treppengeländer oder Wände)
- Wellnesseinrichtungen (s.o.)
- Therapieeinrichtungen (z. B. Therapiebäder)
- höherklassige Wohnhäuser (Schwimmbecken)
- landwirtschaftlich genutzte Gebäude
- ältere Gebäude (z. B. Kohleschächte)
- Gebäude, die früher in dieser Art genutzt wurden oder für solch eine Nutzung vorgesehen waren
Quelle: Feuerwehr Göttingen