Zubehör und Hilfsmittel an Persönlicher Schutzausrüstung

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2018 - vfdb-Richtlinie 08/20: Zusatzausrüstung an PSA der Feuerwehr

(bl) Aus den Rechtsgrundlagen geht hervor, dass nur PSA in Verkehr gebracht und verwendet werden dürfen, die der Richtlinie 89/686/EWG entsprechen. Die Übereinstimmung mit der Richtlinie 89/686/EWG bestätigt der Hersteller der PSA durch das Anbringen der CE Kennzeichnung. Wird eine Zusatzausrüstung mit einer PSA kombiniert, muss entweder:

Aus den rechtlichen Grundlagen ist zu entnehmen, dass der Träger der Feuerwehr der Beschaffung jeglicher PSA eine Gefährdungsbeurteilung (vgl. § 5 ArbSchG) sowie eine entsprechende Kompatibilitätsprüfung (vgl. § 2 PSA-BV / DGUV Vorschrift 1, § 29; vgl. vfdb Richtlinie 08/10, Anhang A) voranstellen muss. Bei der Kombination von Zusatzausrüstung und PSA muss im Fall b) der Träger der Feuerwehr prüfen lassen, ob die Schutzwirkung der PSA weiterhin gegeben ist und die grundlegenden Anforderungen für Gesundheitsschutz und Sicherheit des Anhanges II der Richtlinie 89/686/EWG sowie die Anforderungen der EG-Baumusterprüfung zugrundeliegenden Normen eingehalten werden. Diese Überprüfung ist zu dokumentieren. Dabei können die Bewertungskriterien dieser vfdb Richtlinie 08/20 herangezogen werden.

2015 - Projekt Leinenbeutel: Vorstellung auf der Interschutz

Auch 2015 versucht Atemschutzunfaelle.eu einen handlungsfähigen Atemschutzgeräteträger vorzustellen. Einen Feuerwehrmann, der sich auf seine tatsächlichen Aufgaben konzentrieren kann und effektives Equipment mitführt. Die größte und zugleich leichteste Innovation wird ein Leinenbeutel sein, der mit 1300g (inkl. 30m-Leine aus Aramidfasern und etwas Zubehör) kaum spürbar am Beckengurt zu finden sein wird. ...weiterlesen

Nach mehrjähriger Entwicklungszeit konnte Dank der Firma rescue-tec GmbH & Co. KG ein kompakter Leinenbeutel die Marktreife erlangen: Leinenbeutel Fire Compact.

2010 - Norm-Entwurf: Feuerwehrmehrzweckbeutel

(bl) Nach Diskussionen in unterschiedlichen Gremien gab es einen Norm-Entwurf für einen Feuerwehrmehrzweckbeutel (Norm-Entwurf DIN 14922). Der Beutel soll entweder eine Feuerwehrleine oder alternativ diverses Zubehör aufnehmen können. Am 31. Juli 2010 endete die Einspruchsfrist. Auch wir nutzten die Möglichkeit eine Stellungnahme an das Deutsche Institut für Normung e. V. einzureichen. Es wurde unter anderem empfohlen Gewicht und Größe massiv zu reduzieren, um eine Trageweise am Beckengurt realisieren zu können.

2009 - Wuppertaler Forum zur Sicherheitswissenschaft und zum Brand- u. Katastrophenschutz: Brennpunkt "Zubehör und Hilfsmittel an Persönlicher Schutzausrüstung"

(bl) Wuppertal (NRW). Erneut stellte die Bergische Universität Wuppertal ihre Rolle als sicherheitswissenschaftlicher "Partner der Feuerwehr" sowie ihr Potenzial für die Bergische Region unter Beweis, indem in Kooperation mit der Feuerwehr Wuppertal das interessierte Fachpublikum am Montag, den 9. März 2009 erstmalig zu einem Fachforum über das Thema "Zubehör und Hilfsmittel an Persönlicher Schutzausrüstung der Feuerwehr" eingeladen wurde. Knapp einhundert Mitglieder von Feuerwehren, Feuerwehrverbänden, Sicherheitswissenschaftler und Studierende der Sicherheitstechnik folgten der Einladung und beteiligten sich engagiert an dem Themenabend.

Moderiert wurde der Brennpunkt von Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Uli Barth (Leiter des Lehrstuhls ´Methoden der Sicherheitstechnik/Unfallforschung`, Wuppertal) und Ltd. BD. Dipl.-Chem. Siegfried Brütsch (Leiter der BF Wuppertal). Die vier Impulsreferate wurden von Björn Lüssenheide (Atemschutzunfaelle.eu), BD Dipl.-Ing. Ulrich Cimolino (BF Düsseldorf), Dipl.-Ing. Michael Siebrecht (Prüflaboratorium und Fachstelle für Atemschutz der DEKRA EXAM GmbH, Essen) und Dipl.-Ing. Martin Bach (Leiter des Dezernates Feuerwehr, Unfallkasse NRW) gehalten. Im zweiten Teil des Abends fand eine Podiums- und Plenardiskussion statt.

Die mehrseitige Zusammenfassung der Vorträge und Diskussion finden Sie hier: Fazit Brennpunkt

2008 - Stellungnahme zur Mitteilung der vfdb (Referat 8) zum Zubehör an Persönlicher Schutzausrüstung

(bl/uc) Zur veröffentlichten Mitteilung des Ref. 8 der vfdb hat das Team Atemschutzunfaelle.eu eine Stellungnahme verfasst. Diese öffentliche Stellungnahme ist ausdrücklich unabhängig von den bereits laufenden Diskussionen mit der vfdb bzw. deren Referat 8 "Persönliche Schutzausrüstung" sowie in den Gremien, wie z.B. AK Technik der AGBF NRW und AGBF Bund sowie im DFV-Fachausschuss "Einsatz". Unsere Stellungnahme dient der aus juristischer Sicht notwendigen Erklärung bzw. Darstellung einer anderen Fachmeinung, um zunächst eine gewisse Rechtssicherheit für die betroffenen Feuerwehren und deren Führungskräfte zu schaffen.

Wir hoffen damit auch für die Mehrzahl der Feuerwehrangehörigen, die die Diskussion um die Mitteilung der vfdb noch nicht mitbekommen hat, die dringendsten Fragen zu den Problemen im Einsatz- und Übungsbetrieb zu klären und diesen ggf. unter Beachtung weniger Hinweise weiter wie notwendig durchführen zu können.

Gerne stehen wir für die notwendige Klärung der offenen Fragen zur Diskussion mit allen Beteiligten zur Verfügung. Atemschutzunfaelle.eu wird hierzu gern auch initiativ werden.

Download der Stellungnahme

Das Team Atemschutzunfaelle.eu