- Scheunenbrand - Durchzündung - zwei verletzte FA

(bl) Winterfeld, Altmarkkreis Salzwedel (Sachsen-Anhalt). Mit Brandverletzungen zweiten und dritten Grades sind zwei Feuerwehrmänner (40 und 37 Jahre) in eine Hamburger Spezialklinik gebracht worden. Hände, Arme und das Gesicht wurden schwerbrandverletzt, bis zu 60% der Körperoberfläche.

Bei Eintreffen der Feuerwehr handelte es sich um einen Schwelbrand in einer Scheune, dichter Rauch hang unter der Decke. Der erste Trupp ging unter Atemschutz und mit Schlauchleitung vor. Eine Rauchdurchzündung entzündete auch die beiden Atemschutzgeräteträger.

Zerstörte persönliche Schutzausrüstung Zerstörte Baumwolljacke Geschmolzenes Helmvisier

Leider trug der vorgehende Trupp nur einlagige Schutzkleidung die nach der Wende 1989 angeschafft wurde. "Die kann bis zu ihrem Verschleiß im Einsatz weiter getragen werden", heißt es in einem Erlass des Innenministeriums Sachsen-Anhalts vom 16. Januar 1997. Nach und nach soll sie aber durch die moderne und vor allem sichere HuPF-Bekleidung ersetzt werden. "Mit der neuen Schutzbekleidung wären die Verletzungen sicherlich nicht so schlimm gewesen", meinte nicht nur Salzwedels Katastrophenschutz-Chef. "Die Anschaffung neuer Schutzbekleidung war in Winterfeld schon beantragt, die Haushaltslage ließ es aber wohl nicht zu", schilderte der Wehrleiter. Jetzt hoffen die Feuerwehrleute auf ein Umdenken...

Weitere Informationen finden Sie auch in einem Bericht der Feuerwehr Kattien.

Quelle: Volksstimme.de, Holger Thiel

Kommentar von Dr.-Ing. Ladewig, Landesbranddirektor Sachsen-Anhalt (gekürzt)

In den vergangen Tagen ist das Thema "Ausrüstung der Feuerwehr" mehrfach Gegenstand der Berichterstattung und von Leserbriefen in der Presse gewesen. Bei allem Verständnis für die emotionalen Reaktionen nach den bedauerlichen Ereignissen im Zusammenhang mit dem Brand in Winterfeld, enthalten aber die abgedruckten Lesermeinungen wiederholt missverständliche und sachlich unzutreffende Aussagen, die meiner Ansicht nach einer Richtigstellung bedürfen.

Der Brandschutz ist eine kommunale Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Das heißt, dass die Gemeinden für die Organisation und die Finanzierung des Brandschutzes in ihrem Territorium zuständig sind. (so genannte Pflichtaufgabe der Gemeinde).

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Die beim Land verbleibenden 30% der Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer werden aufgewendet um den Betrieb der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge zu finanzieren. Auch dieses Geld kommt damit letztlich den Kommunen zugute, denn in Heyrohsberge werden die freiwilligen Feuerwehrleute der Kommunen aus- und fortgebildet - ohne dass den Gemeinden daraus Kosten entstehen.

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Neue Übungsräume und ein Brandsimulationshaus ermöglichen eine realitätsnahe und praxistaugliche Ausbildung auf dem modernsten Stand.

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Letztlich liegt es in der Verantwortung der Kommune, welche Prioritäten sie im Brandschutz setzen und wofür sie die bereitgestellten Mittel ausgeben. Sicher ist es richtig dass neue Fahrzeuge und Geräte angeschafft sowie Gerätehäuser modernisiert werden müssen. Aber die Ausstattung der Kameradinnen und Kameraden mit moderner Schutzausrüstung hat hier eindeutig höhere Priorität, da die Gemeinden als Träger der Feuerwehren entsprechend der Unfallverhütungsvorschriften auch für den Schutz ihrer Feuerwehrangehörigen die Verantwortung tragen.

Seit mittlerweile sieben Jahren ist die neue Schutzbekleidung vorgeschrieben - mit einer auf Bitten der Gemeinden versehenen Übergangsregelung, die das Auftragen der vorherigen bundeseinheitlichen Schutzbekleidung zulässt. Bereits 1997 hatte aber das Innenministerium den Gemeinden empfohlen, die Kameradinnen und Kameraden truppweise mit neuer Schutzkleidung auszustatten, um die anfallenden Kosten zu staffeln und die finanzielle Belastung auf mehrere Jahre zu verteilen.

Nur zum Vergleich: Die Kosten für die Anschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges betragen im Durchschnitt ca. 55.000 €, von denen die Gemeinde im Fall der Förderung ca. zwei Drittel selbst zu tragen hat. Die Ausstattung von jeweils zwei Einsatzkräften mit moderner Schutzkleidung kostet ca. 1.500 €.

Daher ist aus meiner Sicht die Frage erlaubt, warum es den Gemeinden in den letzen sieben Jahren nicht möglich gewesen sein soll, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zumindest für die Feuerwehrleute, die den so genannten Innenangriff durchführen - also direkt ins Feuer hineingehen -, mindestens mittelfristig entsprechende Schutzbekleidung zu beschaffen. Die Verantwortung dafür liegt bei den Bürgermeistern und Gemeinderäten. Diese Verantwortung auch wahrzunehmen - insbesondere im Interesse des Schutzes der Kameradinnen und Kameraden, die ehrenamtlich eine Pflichtaufgabe der Gemeinde erfüllen, - ist wichtiger denn je.

Quelle: Fachzeitschrift - Feuerwehren in Sachsen-Anhalt, Ausgabe März 2004, Seiten 6-7